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Aktuelles:
Neues zur Cash-GmbH
Der Bundestag hat am 25.04.2013 den "Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (BT-Drucks. 17/13082) in 2. und 3. Lesung angenommen. Bei dem Gesetz handelt es sich um einen Teilbereich des gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013, dem der Bundesrat die erforderliche Zustimmung verweigert hatte. Der Bundesrat hat nun am 03.05.2013 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen (der am 05.06.2013 u.a. zu diesem Thema tagt). Er möchte in diesem Verfahren die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen wieder streichen und die Vorschriften gegen Gestaltungen bei der Erbschaftssteuer, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit den sogenannten Cash-GmbHs, neu fassen. Im Ergebnis sei das Gesetz also so zu verabschieden, wie es der Vermittlungsausschuss - ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - bereits am 12.12.2012 vorgeschlagen hatte.
BFH v. 31.01.2013 - GrS 1/10, GmbHR 2013, 547: Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen Änderung der Kapitalertragsteuer (Besteuerung sog. Streubesitzdividenden)
Das "Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09", das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich sog. Streubesitzdividenden beseitigt, ist am 28.03.2013 mit Geltung ab 29.03.2013 im BGBl. I 2013, 561 verkündet worden. Nunmehr werden auch Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen besteuert. Dies soll die vom EuGH geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim Streubesitz sicherstellen.
Lesen Sie zum Thema Streubesitzdividenden und den aktuellen gesetzlichen Neuerungen den Aufsatz von Wiese/Lay, GmbHR 2013, 404.
Neuauflage des Jahressteuergesetzes 2013
Der von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP vorgelegte Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" (auch "JStG 2013 light" genannt; BT-Drucks. 17/12375) ist vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden (der Vermittlungsausschuss hat seine ursprünglich für den 23.04.2013 geplanten Beratungen auf den 05.06.2013 vertagt). Die Länder bemängeln, dass in dem Gesetz wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen fehlen, zum Beispiel im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungen und den so genannten Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer. Im Ergebnis sei das Gesetz daher so zu fassen, wie es der Vermittlungsausschuss - ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - bereits am 12. Dezember 2012 vorgeschlagen hatte.
Daneben haben die Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen einen neuen "Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013" vorgelegt, den der Bundesrat am 01.03.2013 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat (s. dazu BR-Drucks. 139/13 [Beschluss]). Er enthält die Bestandteile des ursprünglichen JStG 2013 sowie weitere Regelungen, über die im Vermittlungsausschuss Einvernehmen erzielt worden war.
Welcher Entwurf letztlich mehrheitsfähig ist und verabschiedet werden bzw. in Kraft treten wird, darf mit Spannung erwartet werden.
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts verkündet
Der Vemittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am 12.12.2012 eine Empfehlung im Streit um die Unternehmensbesteuerung und das steuerliche Reisekostenrecht abgegeben. Er hatte vorgeschlagen, die sog. doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.
Diesen Einigungsvorschlag hat der Bundestag am 17.01.2013 angenommen. Der Bundesrat stimmte am 01.02.2013 dem Gesetz zu. Das Gesetz v. 20.02.2013 ist am 25.02.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden, BGBl. I 2013, 285.
MicroBilG in Kraft Das MicroBilG ist am 28.12.2012 in Kraft getreten (BGBl. I 2012, 2751). Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/6/EU, durch die Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung in gewissem Umfang entlastet werden sollen.
Die Centrale für GmbH Dr. Otto Schmidt hat am 29.8.2012 zum Referentenentwurf Stellung genommen. Download PDF: Stellungnahme Centrale für GmbH
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